Stiften & helfen
Vorteile & Garantien
Die Entscheidung, einen Teil des eigenen Vermögens loszulassen und für einen guten Zweck einzusetzen, ist sicher nicht einfach. Schließlich hat man sich sein Geld hart verdient und es gibt unendlich viele Möglichkeiten es für sich oder andere zu nutzen. Dennoch kann eine Zustiftung zu Stiftung Indienhilfe einer der effektivsten und sinnvollsten Wege sein, die Sie mit Ihrem Geld beschreiten können:
Werden Sie Teil unserer Stiftungsfamilie!
Als Zustifter sorgen Sie dafür, dass unser Stiftungskapital anwächst und für alle Zeiten die Versorgung armer Kinder in Indien absichert. Ihre gute Tat können Sie auf Wunsch auch gleich online abschließen. Selbstverständlich können Sie an die Stiftung Indienhilfe auch spenden. Doch Ihre Spende fließt dann eben nicht ins Stiftungskapital. Den genauen Unterschied zwischen Spende und Zustiftung haben wir hier für Sie verdeutlicht. Lesen Sie weiter:
Ihre Zustiftung
Wenn Sie der Stiftung Indienhilfe einen Betrag stiften, gilt dies als Zustiftung. Ihr Geld fließt in diesem Fall auf ein separates Stiftungskapitalkonto, das von unserem Vermögensverwalter Walter & Ernst aus Osnabrück verwaltet wird. Das Kapital wird zu Jahresbeginn an den Finanzmärkten sicher und nachhaltig angelegt und der Erlös zum Jahresende freigegeben. Dieser Erlös finanziert dann die Versorgung der indischen Kinder.
Ihre Zustiftung bleibt jedoch erhalten und erwirtschaftet auch in 100 Jahren noch Geld für arme Kinder in Indien. Wichtig ist, dass Sie beispielsweise bei einer Überweisung den Vermerk „Zustiftung“ im Verwendungszweck angeben, da wir Ihr Geld ansonsten als Spende ansehen müssen. Auch hier erhalten Sie von uns eine entsprechende Bescheinigung für das Finanzamt.
Ihre Spende
Wenn Sie der Stiftung Indienhilfe spenden, fließt Ihr Geld auf unser Stiftungskonto und kann für unsere Stiftungsarbeit genutzt werden. Da der Vorstand, der Beirat und auch der Vermögensverwalter vollkommen ehrenamtlich arbeiten, geht Ihr Geld auch in diesem Fall zum Großteil nach Indien, um Kinder aus bitterem Elend zu befreien. Allerdings kann es in diesem Fall nur einmal ausgegeben werden. Nachdem Ihre Spende Gutes bewirkt hat, ist sie quasi „aufgebraucht“. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar, Ihre Spendenbescheinigung schicken wir Ihnen schnellstmöglich zu.
Erbe & Testament
Spuren hinterlassen und Erfüllung finden
Natürlich schieben wir solche Gedanken gern beiseite: Doch die Auseinandersetzung mit der eigenen Endlichkeit kann unserem Leben viel Stärke, Trost und Sinn schenken. Wer seinen Nachlass regelt, findet nicht selten eine neue Zufriedenheit mit sich und der Welt. Viele Menschen erfreuen sich auch an dem Gedanken, dass die Früchte ihres Lebens über den eigenen Tod hinaus die Welt verändern – wenn schon nicht die ganze Welt, so doch die Welt eines kleinen Jungen oder Mädchens in Indien, das dank ihnen neue Hoffnung schöpfen darf.