Ihre Zustiftung
Wenn Sie der Stiftung Indienhilfe einen Betrag stiften, gilt dies als Zustiftung. Ihr Geld fließt in diesem Fall auf ein separates Stiftungskapitalkonto, das von unserem Vermögensverwalter Walter & Ernst aus Osnabrück verwaltet wird. Das Kapital wird zu Jahresbeginn an den Finanzmärkten sicher und nachhaltig angelegt und der Erlös zum Jahresende freigegeben. Dieser Erlös finanziert dann die Versorgung der indischen Kinder. Ihre Zustiftung bleibt jedoch erhalten und erwirtschaftet auch in 100 Jahren noch Geld für arme Kinder in Indien. Wichtig ist, dass Sie beispielsweise bei einer Überweisung den Vermerk „Zustiftung“ im Verwendungszweck angeben, da wir Ihr Geld ansonsten als Spende ansehen müssen. Auch hier erhalten Sie von uns eine entsprechende Bescheinigung für das Finanzamt.
Ihre Spende
Wenn Sie der Stiftung Indienhilfe spenden, fließt Ihr Geld auf unser Stiftungskonto und kann für unsere Stiftungsarbeit genutzt werden. Da der Vorstand, der Beirat und auch der Vermögensverwalter vollkommen ehrenamtlich arbeiten, geht Ihr Geld auch in diesem Fall zum Großteil nach Indien, um Kinder aus bitterem Elend zu befreien. Allerdings kann es in diesem Fall nur einmal ausgegeben werden. Nachdem Ihre Spende Gutes bewirkt hat, ist sie quasi „aufgebraucht“. Außerdem dürfen wir Spenden auch nutzen, um beispielsweise Informationsmaterialien zu erstellen, für Büromaterial, Porto usw. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar, Ihre Spendenbescheinigung schicken wir Ihnen schnellstmöglich zu.